Badeordnung

Präambel:
Der Flecken Langwedel betreibt als unselbstständige Anstalt das „Burgbad Langwedel“ als öffentliche Einrichtung.

§ 1 Zweck

(1) Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad.

(2) Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen dieser Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.

§ 2 Eintrittsbedingungen

(1) Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, Betrunkene und Personen mit „Badeverbot“.

(2) Personen mit offenen Wunden, Hautausschlag oder anstoßerregenden Krankheiten können ausgeschlossen werden.

(3) Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Freibad betreten.

§ 3 Geschlossene Gruppen

(1) Die Gemeindeverwaltung kann Vereinen, Schulklassen usw. gestatten, das Burgbad als geschlossene Gruppe zu benutzen. Für jede Gruppe ist eine verantwortliche Person zu benennen, die auch die Badeaufsicht über die Gruppe durchführt.

§ 4 Eintrittskarten

(1) Der Badegast erhält gegen Zahlung des Tarifpreises eine persönliche Eintrittskarte. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar und darf nicht weitergegeben werden.

(2) Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Bades. Beim Verlassen des Bades verliert die Tageskarte ihre Gültigkeit.

(3) Eintrittskarten sind dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen; verlorene oder nicht ausgenutzte Karten werden nicht ersetzt.

(4) Für „Frühschwimmer“ (6.00 8.00 Uhr) gelten nur Saisonkarten.

(5) Muss das Bad vorübergehend aus betriebstechnischen oder witterungsbedingten
Gründen geschlossen werden oder wird eine Veranstaltung durchgeführt, so haben Inhaber von Saisonkarten keinen Anspruch auf Entschädigung.

§ 5 Öffnungszeiten

(1) Beginn und Ende der jährlichen Badesaison werden öffentlich bekanntgegeben.

(2) Das Burgbad ist während der Badezeit täglich von 14 Uhr bis 21 Uhr geöffnet. Während der Schulferien sowie an schulfreien Tagen, Samstagen und an Sonntagen ist das Bad von 10 Uhr bis 21 Uhr geöffnet.

(3) Mehrfach in der Saison findet ein „Flutlichtbaden“ statt. Hierfür sind Tageskarten zu lösen.

§ 6 Badbenutzung

(1) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz (Eltern haften für Schäden, die minderjährige Kinder anrichten).

(2) Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallbehälter vorhanden. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsgeld von 10,00€ erhoben, das sofort an der Kasse zu bezahlen ist.

(3) Fahrzeuge und Fahrräder sind außerhalb des Freibades auf den hierfür vorgesehenen Plätzen ordnungsgemäß zu parken und abzustellen.

§ 7 Aufbewahrung von Bekleidung

(1) Kleidungsstücke können in den Garderobenschließfächern aufbewahrt werden.

(2) Durch das Ablegen von Kleidungsstücken dürfen Sitzund Ruhebänke nicht blockiert werden.

§ 8 Haftung

(1) Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn dem Personal oder der Gemeinde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

(2) Bei drohenden oder eintretenden Unfällen, insbesondere in den Badebecken, ist sofort das Aufsichtspersonal zu benachrichtigen. Jeder Schwimmer ist verpflichtet, Hilfe zu leisten. Bei Alarmsignal des Aufsichtspersonals sind sofort die Becken zu verlassen.

(3) Verletzt sich ein Badegast während des Besuches des Burgbades und glaubt, hieraus Ersatzansprüche gegen die Gemeinde herleiten zu können, so muss er diese Verletzungen unverzüglich der Aufsichtsperson anzeigen.

(4) Für Verlust oder Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld und Wertsachen, auch wenn sie in den Aufbewahrungsschränken eingeschlossen sind, wird keine Haftung übernommen. Das gleiche gilt für abgestellte Fahrzeuge und Fahrräder.

§ 9 Fundgegenstände

(1) Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind sofort an der Kasse abzugeben . Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt .
Verunreinigte Fundgegenstände werden entsorgt.

§ 10 Anregungen und Beschwerden

(1) Etwaige Wünsche und Beschwerden können beim Schwimmmeister oder bei der
Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

§ 11 Aufsicht

(1) Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen.
(2) Der Schwimmmeister ist nach eigenem Ermessen befugt, Personen die

a)die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b)andere Badegäste belästigen,
c)gegen die Bestimmungen der Badeordnung verstoßen,
aus dem Burgbad zu verweisen. Die Gemeinde kann solchen Personen den Zutritt zum Bad vorübergehend oder dauernd untersagen („Badeverbot“).

§ 12 Kassenschluss

(1) Eintrittskarten werden 1 Stunde vor Betriebsschluss nicht mehr ausgegeben.

§ 13 Verhalten im Burgbad

(1) Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte gewahrt sowie Ruhe, Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten werden.
(2) Die Umkleideeinrichtungen dürfen je nach ihrer Bezeichnung nur von Frauen und Männern getrennt benutzt werden; ausgenommen sind Kinder unter 7 Jahren in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.

(3) Die Umkleidekabinen dienen nur zum Ausund Ankleiden. Rauchen, offenes
Feuer sowie ruhestörender Lärm und das Auswringen von Bekleidung ist in den Kabinen nicht gestattet.

(4) Jegliche Verunreinigung des Wassers ist zu vermeiden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Bad führen.

(5) Badegäste haben sich vor dem Betreten der Becken abzubrausen.

(6) In den Badebecken dürfen Seife, Bürsten oder andere Reinigungsmittel nicht benutzt werden.

(7) Das Schwimmerbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
Nichtschwimmer benutzen das Nichtschwimmerbecken.

(8) Die Rutsche darf nur so benutzt werden, dass keine Unfälle eintreten. Entsprechende Hinweisschilder sind zu beachten.

(9) Die Sprunganlage wird auf eigene Gefahr benutzt. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist verboten. Einzelanordnungen des Schwimmmeisters sind
Folge zu leisten. Das Abspringen zu den Seiten ist nicht gestattet. Der Schwimmmeister ist berechtigt, auch das Springen vom 1 Meter und 3 Meter Sprungbrett zu untersagen, wenn dies zur Sicherheit der Badegäste notwendig ist.

(10) Für Unfälle, die sich bei der Benutzung der Sprunganlage ereignen, haftet die
Gemeinde nur, wenn dem Badepersonal des Fleckens Langwedel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

(11) Das Planschbecken ist nur Kleinkindern unter Aufsicht vorbehalten.

(12) Die Unfallverhütungsvorschriften und Hinweisschilder sind zu beachten. Bekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.

(13) Alkoholische Getränke dürfen im Burgbad weder verabreicht noch mitgebracht werden.

(14) Es ist unter anderem nicht gestattet:
a) andere unterzutauchen oder in das Badebecken zu stoßen sowie sonstigen Unfug zu treiben,

b) vom seitlichen Beckenrand in die Becken zu springen,

c) auf den Beckenumgängen zu rennen oder an Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen,

d) auf den die Becken umgrenzenden Wege und Plätzen zu rauchen,

e) Schwimmgurte, Schwimmflügel, Schwimmringe, Schwimmwesten oder Luftmatratzen im Schwimmerbecken zu benutzen,

f) zu lärmen, zu singen, zu pfeifen, Rundfunkgeräte einzuschalten oder mit Musikinstrumenten zu musizieren oder Plattenspieler zu betätigen,

g) auf den Boden oder in das Badewasser zu spucken,

h) Gläser, Flaschen oder zerbrechliche Behälter mitzubringen,
i) Glas oder sonstige scharfe Gegenstände wegzuwerfen,

j) Hunde oder andere Tiere mitzubringen,
k) sportliche Übungen und andere Spiele zu veranstalten, durch die die Besucher gestört werden.
(15) Für Sach und Personenschäden haftet der Verursacher.

§ 14 Sonstiges

(1) Jede gewerbliche Tätigkeit, Sammlungen, Werbung, Plakatierungen, Veranstaltungen oder Vorführungen innerhalb des Burgbadgeländes bedürfen der vorherigen, besonderen schriftlichen Erlaubnis der Gemeindeverwaltung.

Langwedel, den 23. August 2007

Flecken Langwedel

Der Bürgermeister

gez. Mattfeldt